Aufsichtsrat

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Organ, das als Aufsichtsorgan in Kapitalgesellschaften oder Organisationen fungiert. Bei einigen Rechtsformen – z.B. Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften – schreibt das Gesetz die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Bei anderen Rechtsformen, wie z. B. GmbH oder KGaA, kann die Bestellung des Aufsichtsrats im Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftsvertrag geregelt werden.